Feuerbestattung

Krema_OfenDie / der Verstorbene wird mit dem Sarg in einem öffentlichen oder privaten Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird in einer Urne nach §15 des Bestattungsgesetz von NRW auf einem Friedhof oder ausserhalb des Friedhofes nach § 15/6 beigesetzt.
Als Grab kann ein Reihen- oder Wahlgrab mit oder ohne spätere Grabpflege, ein Gemeinschafs- oder anonymes Grab auf dem Friedhof oder in einem Bestattungswald, in einer Steele oder einer Urnenwand, auf See, den Bergen oder der Luft gewählt werden.