Vorsorgerecht

  • Sie haben nicht nur das Recht für sich selbst Vorsorge zu treffen
  • sondern die Solidargemeinschaft fordert sie dazu auf
  • und der Gesetzgeber und Institutionen unterstützen Sie dabei.

 

In Zeiten leerer Kassen werden auch Ämter und Behörden sehr kreativ in der Auslegung von Gesetzen und Bestimmungen.
So auch bei den Regelungen zur Bestattungsvorsorge.
In persönlichen Gesprächen und unverbindlichen Schreiben soll der Eindruck erweckt werden, dass die behördlich genannten Kosten die angemessen Kosten und somit auch die maximalen Bestattungskosten sind.
Dies ist nicht richtig.
Niemand muß sich auf einen sozialhilferechtlichen Mindeststandard für seine Bestattung herabstufen lassen.
Sein persönlicher Lebensstandard fließt immer in die Beurteilung einer angemessenen Bestattungsvorsorge mit ein.
Und doch versuchen es die Sozialämter immer wieder eine angemessene Bestattungsvorsorge zu kürzen.

Dies geschieht fast immer nach dem gleichen Muster.

Nachdem Sie beim Sozialamt alle Angaben zu Ihrem Vermögen gemacht haben und den Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Heimpflegekosten gestellt haben,
erhalten Sie von dem zuständigen Sozialamt Nachricht, mündlich und / oder schriftlich, dass es beabsichtigt wird

  1. den Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Heimpflegekosten abzulehnen und bietet Ihnen die Möglichkeit an
  2. Ihren Antrag freiwillig zurück zunehmen.

Schauen Sie sich diese Formulierung genau an:

  1. Es wird beabsichtigt – das heißt nicht, dass der Antrag abgelehnt wird, sondern tatsächlich nur, dass es beabsichtigt wird, diesen Antrag abzulehnen.Rechtliche AuswirkungSolange die Sozialbehörde Ihnen keinen eindeutigen Bescheid, dieser endet immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung, zustellt ist über Ihren Antrag nicht entschieden.
    Nur gegen einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung können Sie Rechtsmittel einlegen aber nicht dagegen, dass eine Behörde beabsichtigt, vielleicht mal etwas zu tun.
  2.  Es wird Ihnen die freiwillige Rücknahme Ihres Antrages angeboten.Wenn Sie auf dieses Angebot eingehen, hat die Behörde Ihr Ziel erreicht –

    denn dann

    verzichten Sie freiwillig auf Ihr Recht –
    verzichten Sie freiwillig auf Ihr Geld –
    Sie verschenken freiwillig Ihr Geld.

 

Informieren Sie sich rechtzeitig. Wir beraten Sie
Was eine angemessene Bestattungsvorsorge ist.
Welche Kriterien ein Bestattungsvorsorgevertrag erfüllen muß.
Wie ein Bestattungsvorsorgevertrag rechtlich abgesichert wird.

Denn, pauschale und allgemein formulierte Bestattungsvorsorgeverträge sind nicht gesetzeskonform und können keine sichere Vorsorge sein.