Erdbestattung

WahlgrabDie / der Verstorbene wird mit dem Sarg in der Erde bestattet. Als Grab kann ein Reihen- oder Wahlgrab mit oder ohne spätere Grabpflege gewählt werden.
Der Ort der Beisetzung ist ein Friedhof von Kommunen oder Religionsgemeinschaften.
Nach §14 des Bestattungsgesetz von NRW können in besonderen Fällen Erdbestattungen außerhalb eines Friedhofes genehmigt werden.