Grabarten

Reihengrab:
Ein Reihengrab ist immer ein einstelliges Grab und wird der Reihe nach auf einem Reihengrabfeld eines Friedhofes vergeben.
Das Nutzungsrecht wird auf Dauer der Ruhefrist vergeben und kann nicht verlängert werden.

Wahlgrab:
Ein Wahlgrab kann einstellig oder mehrstellig sein und auf einem Wahlgrabfeld eines Friedhofes gewählt werden.
Ein mehrstelliges Grab wird auch Gruft genannt. Das Nutzungsrecht wird mindestens auf die Dauer der jeweiligen Ruhefrist erworben. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.